FALLSTUDIE · CLARIFALL
Zwei rechtliche Fristen, ein System.
Wie ein Energieversorger Aufbewahrungspflichten und DSGVO-konforme Datenminimierung durch Clarifall in einem durchgängigen Fallmanagement zusammenführt.
Zum LösungsansatzWenn Aufbewahren und Löschen gleichzeitig gefordert sind. Doch wie kriegt man das hin?
Verstreute Falldaten und unterschiedliche Aufbewahrungsanforderungen lieferten kein klares Gesamtbild. Es war unklar, welche Daten noch für die Nachweisführung benötigt wurden und welche bereits hätten gelöscht werden müssen. Dadurch wurden Auskunftsersuchen und Aufbewahrungsprüfungen eher auf Basis manueller Suche als auf Basis eines verlässlichen, systematischen Prozesses bearbeitet.
Aufbewahren und löschen – gleichzeitig.
Für Energieversorger müssen bestimmte Falldaten als Nachweis erhalten bleiben. Gleichzeitig dürfen personenbezogene Daten nach DSGVO nicht länger gespeichert werden, als sie benötigt werden.
Die Falldaten waren zudem über Ticketsystem, E-Mail-Verläufe und gemeinsame Laufwerke verteilt. Dadurch waren Fristen und gespeicherte personenbezogene Daten nur schwer systematisch nachvollziehbar.
Eine Betroffenenanfrage macht die Lücke sichtbar.
Für ein Auskunftsersuchen mussten Informationen aus verschiedenen Systemen manuell zusammengetragen, abgeglichen und geprüft werden. Gleichzeitig war unklar, welche Falldaten ihre zulässige Aufbewahrungsfrist bereits überschritten hatten.
Clarifall führt beide Anforderungen zusammen.
Bereits beim Öffnen eines Falls wird eine passende Aufbewahrungsrichtlinie zugewiesen. Die regulatorische Nachweisaufbewahrung und die DSGVO-Speicherbegrenzung werden parallel gesteuert – ohne dass eine manuelle Prüfung erforderlich ist und trotz Löschung bleibt ein sauberer und nachvollziehbarer Audit-Trail durch Metadaten.
Zwei Pflichten. Eine Policy Engine.